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Zuschüsse
 
7.   Anträge auf Zuschüsse bitte gleich nach den Maßnahmen und komplett einreichen !!!
Es gelten folgende Ausschlussfristen
- Anträge für Maßnahmen bis einschl. Mai bis 30. Juni. des. lfd. Jahres,
- Anträge für Maßnahmen im Juni bis September bis 30. Oktober, des. lfd. Jahres,
- Anträge für Maßnahmen im Oktober bis 30. November, des. lfd. Jahres,
- Anträge für Maßnahmen im Nov. und Dez. d. lfd. J. müssen möglichst bald, spätestens
bis 31. Januar des folgenden Jahres dem Fachbereich vorliegen.
Verspätet und unvollständig nach diesen Zeiträumen eingereichte Anträge werden nicht mehr bearbeitet!
8.   Die o.g. Richtlinien gelten bis auf Widerruf.
9.   Die Mittel werden ausgezahlt, soweit sie vorhanden sind.
10.   Der Zuschussnehmer erklärt sich mit Antragstellung bereit, diese Bedingungen zu akzeptieren.

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