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Zuschüsse |
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| 3. |
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Material- und Fahrtkosten werden nicht
bezuschusst. |
| 4. |
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Wenn in der Ausschreibung einer Maßnahme die
Kosten des Bildungsanteil und die Kosten für
Übernachtung und Verpflegung nicht gesondert
ausgewiesen werden, gilt für die Zuschussberechnung:
Von den Einnahmen werden zuerst die Kosten für
Übernachtung und Verpflegung der Erwachsenen
abgerechnet, und aus den verbleibenden Einnahmen das
im Rahmen der Kinderzuschüsse zu bezuschussende
Defizit errechnet. Aufgrund der Kriterien bleibt uns
keine andere Wahl. |
| 5. |
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Es sind folgende
Unterlagen vollständig und sofort nach der
Maßnahme über das zuständige (Kreis)Bildungswerk
einzureichen: Zuschussantrag auf Formblatt
(über Internet der KEB) mit folgenden Anlagen:
1. Abrechnungsnachweis 2. Kopie der „Roten
KB-Abrechnung“ 3. Teilnehmerliste mit
Altersangaben der Kinder 4. Hausrechnung mit
Nachweis der Kosten für die Kinder (bitte
markieren) 5. Ausschreibung und 6. kurzer
Verlaufsplan mit Tageszeiten, aus dem das
durchgeführte Programm, die Ziele und die
Inhalte der Maßnahme erkennbar sind. |
| 6. |
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Maßnahmen im Ausland können nicht bezuschusst
werden. Vorläufige Ausnahme: Nahes Ausland wie z.B.
Salzburg, Tirol, Südtirol. |
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