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Zuschüsse
 
3.   Material- und Fahrtkosten werden nicht bezuschusst.
4.   Wenn in der Ausschreibung einer Maßnahme die Kosten des Bildungsanteil und die Kosten für Übernachtung und Verpflegung nicht gesondert ausgewiesen werden, gilt für die Zuschussberechnung: Von den Einnahmen werden zuerst die Kosten für Übernachtung und Verpflegung der Erwachsenen abgerechnet, und aus den verbleibenden Einnahmen das im Rahmen der Kinderzuschüsse zu bezuschussende Defizit errechnet. Aufgrund der Kriterien bleibt uns keine andere Wahl.
5.   Es sind folgende Unterlagen vollständig und sofort nach der Maßnahme über das zuständige (Kreis)Bildungswerk einzureichen:
Zuschussantrag auf Formblatt (über Internet der KEB) mit folgenden Anlagen:
1. Abrechnungsnachweis
2. Kopie der „Roten KB-Abrechnung“
3. Teilnehmerliste mit Altersangaben der Kinder
4. Hausrechnung mit Nachweis der Kosten für die Kinder (bitte markieren)
5. Ausschreibung und
6. kurzer Verlaufsplan mit Tageszeiten, aus dem das durchgeführte Programm, die Ziele und die Inhalte der Maßnahme erkennbar sind.
6.   Maßnahmen im Ausland können nicht bezuschusst werden. Vorläufige Ausnahme: Nahes Ausland wie z.B. Salzburg, Tirol, Südtirol.

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