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Zuschüsse
 
Kinderzuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen kirchlicher Träger
Familienbildungsmaßnahmen kirchlicher Träger, z.B. von Pfarreien werden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen (Kreis-)Bildungswerk bezuschusst. Frühzeitige Absprachen mit den entsprechenden Bildungswerken sind nötig. Es werden in der Regel ca. die Hälfte der Referentenhonorare plus Fahrtkosten von den (Kreis-)Bildungswerken bezuschusst. Zusätzlich werden z.Zt. bis zu EUR 6,00 pro Kind und Übernachtung (max. 25 Kinder, max. 5 Tage) vom Fachbereich Ehe – Familie - Alleinerziehende bezuschusst. Dabei ist zu beachten: Es werden nur die durch Übernachtung und Verpflegung der Kinder tatsächlich entstandenen Defizite bezuschusst; die Zuschussanträge sind über die (Kreis-)Bildungswerke zu stellen.

Die Z U S C H U S S K R I T E R I E N für die Defizitbezuschussung
F A M I L I E N B I L D U N G S M A S S N A H M E N
an Mitglieder der KEB im Einzelnen

1.   Es werden für Maßnahmen bis zu € 6,00 pro Kind (bis 16 Jahre) pro Tag für Übernachtung und Verpflegung entsprechend der Hausrechnung bei Wochenenden bezuschusst, und zwar nur die Defizite bei Übernachtung und Verpflegung der Kinder. Einnahmen für die Kinder sind vorrangig hierauf anzurechnen. Es werden höchstens die Kosten für 25 Kinder bezuschusst und maximal 5 Tage pro Bildungsmaßnahme analog den Kriterien der Erwachsenenbildung.
2.   Die Kosten der Kinderbetreuer/innen werden nicht bezuschusst. Nach den KEB-Rahmen-Richtsätzen sind diese Kosten wie Referentenkosten abzurechnen (= 50% zu Honorar + Fahrtkosten).

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