Kinderzuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen
kirchlicher Träger
Familienbildungsmaßnahmen kirchlicher Träger, z.B. von
Pfarreien werden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen (Kreis-)Bildungswerk
bezuschusst. Frühzeitige Absprachen mit den
entsprechenden Bildungswerken sind nötig. Es werden in
der Regel ca. die Hälfte der Referentenhonorare plus
Fahrtkosten von den (Kreis-)Bildungswerken bezuschusst.
Zusätzlich werden z.Zt. bis zu EUR 6,00 pro Kind
und Übernachtung (max. 25 Kinder, max. 5 Tage) vom
Fachbereich Ehe – Familie - Alleinerziehende
bezuschusst. Dabei ist zu beachten: Es werden nur die
durch Übernachtung und Verpflegung der Kinder
tatsächlich entstandenen Defizite bezuschusst; die
Zuschussanträge sind über die (Kreis-)Bildungswerke zu
stellen.Die Z U S C H U S S K R I T E R I E
N für die Defizitbezuschussung
F A M I L I E N B I L D U N G S M A S S N A H M E N
an Mitglieder der KEB im Einzelnen
| 1. |
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Es werden für
Maßnahmen bis zu € 6,00 pro Kind (bis 16
Jahre) pro Tag für Übernachtung und Verpflegung
entsprechend der Hausrechnung bei Wochenenden
bezuschusst, und zwar nur die
Defizite bei Übernachtung und Verpflegung der
Kinder. Einnahmen für die Kinder sind
vorrangig hierauf anzurechnen. Es werden
höchstens die Kosten für 25 Kinder bezuschusst
und maximal 5 Tage pro Bildungsmaßnahme analog
den Kriterien der Erwachsenenbildung. |
| 2. |
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Die Kosten der
Kinderbetreuer/innen werden nicht bezuschusst.
Nach den KEB-Rahmen-Richtsätzen sind
diese Kosten wie Referentenkosten abzurechnen (= 50%
zu Honorar + Fahrtkosten). |
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